Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Hinweise
1. Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und von uns zugesagt ist, gleichgültig ob mündlich oder schriftlich. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sowohl den Gast als auch uns, zur Vertragserfüllung über den gesamten gebuchten Zeitraum.
2. Preise und Bezahlung
Soweit nicht anders vereinbart verstehen sich unsere Preise einschließlich, Bettwäsche, Strom, Endreinigung, Kurtaxe und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird auf unserer Rechnung gesondert ausgewiesen. Als Bezahlung wird Barzahlung oder Überweisung vorab akzeptiert.
3. Stornierungen, spätere Anreise, frühere Abreise
Die gebuchten Ferienwohnungen können bis 4 Wochen vor Reiseantritt storniert werden, ohne dass hierfür Kosten anfallen. Ab dann bis 14 Tage vor Reiseantritt werden 50 % Stornogebühr erhoben, bei späterer Stornierung oder Nichtanreise werden 90 % Stornogebühr fällig. Das gleiche gilt auch für teilweise Stornierung, das heißt spätere Anreise und frühere Abreise. Kann die Ferienwohnung von uns noch anderweitig vermietet werden, so werden die Einnahmen hierfür von der Stornogebühr abgezogen.
4. Schäden, Haftung
Der Gast haftet für Beschädigungen und Verluste die durch Ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden.
Das Haus Seegarten haftet für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenstände nur bei Verschulden. Die Parkplätze sind öffentlich zugänglich und nicht abgesperrt, es besteht daher Haftungsausschluß für jegliche dort abgestellte Fahrzeuge. Gemeinsame Unternehmungen wie Radtouren, Wanderungen, ect. mit Mitarbeitern des Hauses Seegarten, egal ob kostenfrei oder gegen Bezahlung, werden auf eigene Gefahr durchgeführt – auch hier besteht Haftungsausschluss
für jegliche Begleiter.
5. An- und Abreise
Die Anreise ist von 16.00 – 19.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr oder jeweils nach Vereinbarung. Bei der Abreise bitten wir das Geschirr abzuspülen und den Müll rauszutragen.
6. Parkplätze
Bitte parken Sie auf den markierten Parkplätzen und nicht hinter den anderen Fahrzeugen, da diese dadurch behindert werden.
7. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Miesbach.